Künstliche Intelligenz – Digitale Souveränität oder digitale Abhängigkeit? Europas Freiheit auf dem Prüfstand
Europa befindet sich an einem Wendepunkt. Die zentrale politische Herausforderung kann nicht mehr ausschließlich in der Ermöglichung digitaler Transformation gesehen werden. Von Bedeutung ist vielmehr, unter welchen Bedingungen diese Transformation stattfindet und wer ihre Regeln bestimmt.
Digitale Souveränität wird damit zu einer neuen Dimension politischer Freiheit. Das Kompetenzzentrum Öffentliche IT definierte den Begriff bereits im Jahr 2017 als die „Summe aller Fähigkeiten und Möglichkeiten von Individuen und Institutionen, ihre Rolle(n) in der digitalen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher ausüben zu können“.
So bedeutet Freiheit im gegenwärtigen Zeitalter nicht nur Schutz vor staatlicher Einschränkung, sondern zunehmend auch die Fähigkeit, technologische Entwicklungen – vor allem bezogen auf Künstliche Intelligenz – selbstbestimmt zu gestalten. Eine Gesellschaft, die zentrale digitale Infrastrukturen vollständig von externen Akteur:innen abhängig werden lässt, kann langfristig ihre politische Gestaltungskraft verlieren, selbst wenn ihre demokratischen Institutionen formal bestehen bleiben. Die KI-Debatte darf daher nicht rein technologisch verortet werden, sondern muss als eine politische Grundsatzfrage über Macht, Verantwortung und die Zukunft demokratischer Gesellschaften neu diskutiert werden.
Die neue Infrastruktur der Macht
Macht wurde in der politischen Theorie traditionell mit Herrschaft über Territorien, Ressourcen oder Institutionen verbunden. Staaten übten Macht aus, weil sie über Gesetzgebung, Verwaltung und Sicherheitsstrukturen verfügten. Im digitalen Zeitalter entsteht jedoch eine zusätzliche Ebene politischer Macht, nämlich die Kontrolle über Informations- und Wissensinfrastrukturen.
Wer Daten verarbeitet, Modelle entwickelt und digitale Plattformen kontrolliert, gestaltet die Bedingungen gesellschaftlicher Kommunikation. Diese Entwicklung verändert die klassische Beziehung zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Die großen Technologieunternehmen sind längst nicht mehr ausschließlich Anbieter wirtschaftlicher Dienstleistungen. Sie stellen Infrastrukturen bereit, die für moderne Gesellschaften ähnlich grundlegend geworden sind wie Energieversorgung, Verkehr oder Kommunikationsnetze. Suchmaschinen entscheiden darüber, welche Informationen sichtbar werden. Soziale Plattformen beeinflussen politische Diskurse und Sprachmodelle verändern den Zugang zu Wissen. Damit entsteht eine neue Form struktureller Macht: Sie zeigt sich nicht unbedingt in unmittelbarer Kontrolle, sondern in der Fähigkeit, Rahmenbedingungen zu definieren.
Der spanische Soziologe Manuel Castells beschrieb bereits in seinen Arbeiten zur Netzwerkgesellschaft (1996-1998), dass Macht in der Informationsgesellschaft zunehmend über Netzwerke organisiert wird. Heute erhält diese Beobachtung durch KI eine neue Bedeutung. Algorithmen sind nicht einfach neutrale Werkzeuge, sondern sie spiegeln Entscheidungen darüber wider, welche Daten relevant sind, welche Ziele verfolgt werden und welche Ergebnisse als wünschenswert gelten. Dadurch wird auch die politische Dimension von KI klarer: Jede Technologie enthält Annahmen über Menschen, Gesellschaft und Prioritäten. Die damit zusammenhängende erste Leitfrage, die gesellschaftlich und politisch (neu) verhandelt werden muss, lautet: Wer entscheidet darüber, wofür KI eingesetzt wird und nach welchen Kriterien sie handelt?
Vor allem bei generativer KI verschiebt sich diese Machtfrage. Wer über leistungsfähige Sprachmodelle verfügt, kontrolliert nicht bloß eine technische Anwendung. Er kontrolliert einen Zugang zu Wissen, Kommunikation und intellektueller Produktion. Wenn Schulen, Universitäten, Unternehmen, Medien und Verwaltungen auf wenige außereuropäische Modelle zurückgreifen, entsteht eine infrastrukturelle Abhängigkeit, die weit über eine gewöhnliche Geschäftsbeziehung hinausgeht. Die zweite, daran anknüpfende Leitfrage lautet: Wer legt die Bedingungen fest, unter denen Wissen verarbeitet und verfügbar gemacht wird?
Freiheit braucht technologische Handlungsspielräume
Die europäische Freiheitsgeschichte ist eng mit dem Gedanken verbunden, Macht zu begrenzen und individuelle Selbstbestimmung zu schützen. Der moderne Rechtsstaat entstand aus der Überzeugung, dass politische Herrschaft einer demokratischen Legitimation und rechtlichen Kontrolle bedarf. Im digitalen Zeitalter muss dieser Freiheitsbegriff jedoch erweitert werden. Denn: Eine Gesellschaft kann rechtlich frei sein und dennoch in eine neue Form technologischer Abhängigkeit geraten. Wenn zentrale Kommunikationsräume, Wissenssysteme oder Entscheidungsprozesse von wenigen privaten Akteur:innen kontrolliert werden, verschiebt sich politische Macht außerhalb klassischer demokratischer Institutionen.
Das Ziel ist strategische Souveränität. Europa muss jene technologischen Fähigkeiten selbst beherrschen oder zumindest kontrollieren können, die für die Funktionsfähigkeit demokratischer und wirtschaftlicher Systeme kritisch sind. Es gilt daher nicht, sich von globalen Technologieentwicklungen völlig abzuschotten – was weder realistisch noch wünschenswert wäre – sondern im Besitz von Handlungsmöglichkeiten zu sein. Technologische Offenheit und politische Selbstbestimmung schließen sich nicht aus. Im Gegenteil: Offenheit funktioniert nur dann souverän, wenn eine Alternative vorhanden ist. Wer zwischen mehreren Systemen wechseln kann, verfügt über Wahlfreiheit. Wer nur ein System nutzen kann, verfügt über eine Abhängigkeit. Souveränität sollte daher nicht als Zustand vollständiger Abhängigkeit verstanden werden, sondern als Fähigkeit zum Wechsel. Ein leistungsfähiges amerikanisches Sprachmodell zu verwenden, ist für sich genommen noch kein Verlust europäischer Souveränität. Problematisch wird es dann, wenn eine Behörde, Universität oder ein Unternehmen keine realistische Alternative mehr besitzt, Daten ohne Weiteres zu migrieren, auf eine proprietäre Schnittstelle angewiesen ist oder wenn Anbieter:innen durch Preis-, Zugangs- oder Nutzungsbedingungen faktisch die Handlungsmöglichkeiten europäischer Anwender:innen bestimmen.
Technologische Offenheit setzt die Existenz und Verfügbarkeit funktionsfähiger Alternativen voraus.
Es wird eine neue Form technologischer Diversifikation verlangt. Öffentliche Stellen sollten bei kritischen KI-Anwendungen nicht von einzelnen Anbieter:innen abhängig sein. Ein Staat, der seine Verwaltung vollständig an eine:n einzige:n ausländische:n KI-Anbieter:in bindet, kann zwar kurzfristig effizienter werden – langfristig gibt er aber einen Teil seiner technologischen Handlungsmacht aus der Hand. Offene Schnittstellen, Datenportabilität, Interoperabilität und standardisierte Prüfverfahren können verhindern, dass aus einer technischen Entscheidung eine dauerhafte strukturelle Abhängigkeit wird. Es geht schlussendlich nicht um die Frage: „Europäische KI oder ausländische KI?“. Wir müssen die Frage anders stellen, nämlich: „Haben wir eine Wahl?“ Und die Antwort lautet natürlich: Nein, noch nicht. Die zentrale politische Herausforderung der kommenden Jahre besteht deshalb darin, die Bedingungen der KI-Nutzung souverän auszugestalten.
Der europäische Weg zwischen Innovation und Regulierung
Europa hat mit dem EU AI Act einen international beachteten Versuch unternommen, KI rechtlich zu gestalten. Die Verordnung folgt einer grundlegenden Idee: Nicht jede KI-Anwendung birgt dieselben Risiken. Entscheidend ist, welche Auswirkungen ein System auf Menschen, Grundrechte und demokratische Prozesse haben kann (sog. risikobasierter Ansatz). Diese Herangehensweise ergänzt ein marktorientiertes Verständnis technologischer Entwicklung um Anforderungen des Grundrechts- und Verbraucherschutzes. Europa verfolgt damit einen normativen Anspruch: Innovation soll nicht ausschließlich nach Geschwindigkeit und wirtschaftlichem Nutzen bewertet werden, sondern auch nach gesellschaftlicher Verantwortung.
Diese Perspektive entspricht einer langen europäischen Tradition, wirtschaftliche Freiheit mit sozialer Verantwortung zu verbinden. Gleichzeitig steht Europa vor einer schwierigen Balance. Eine übermäßige Regulierung könnte Innovation bremsen und technologische Abhängigkeiten sogar verstärken. Wer keine eigenen technologischen Kompetenzen entwickelt, kann auch seine politischen Werte langfristig nur eingeschränkt durchsetzen.
Zukünftig wird es also prioritär sein, einen eigenständigen europäischen Weg zu entwickeln, der Innovation ermöglicht und gleichzeitig eine tatsächliche demokratische Kontrolle sicherstellt. Dieser Weg darf sich nicht darin erschöpfen, europäische Regeln für außereuropäische Technologien zu formulieren. Ein wirklich eigenständiger europäischer Weg muss Regulierung mit Investition und eigener technologischer Handlungsfähigkeit verbinden.
Das bedeutet konkret: Europa sollte nicht nur KI-Anwendungen regulieren, sondern gezielt jene Infrastruktur fördern, auf der KI entsteht. Öffentliche Investitionen in Rechenkapazitäten, europäische Forschungsverbünde, offene und interoperable Modelle sowie sichere europäische Datenräume sind dabei ebenso wichtig wie eine konsequente Förderung von Start-ups und wissenschaftlichen Einrichtungen. Gerade öffentliche Institutionen könnten als Anker-Kund:innen fungieren und damit einen europäischen KI-Markt schaffen. Wenn öffentliche Verwaltungen, Universitäten und Gesundheitseinrichtungen europäische Systeme einsetzen, entsteht auch ein realer Anreiz für deren Weiterentwicklung.
Europa braucht deshalb keine digitale Festung, sondern einen digitalen Binnenmarkt, in dem Abhängigkeiten bewusst reduziert werden. Das Ziel sollte sein, dass Europa amerikanischen oder asiatischen Technologieanbieter:innen nicht alternativlos gegenübersteht.
In concreto: Europa braucht keine Angst vor Technologie, sondern endlich eine klare politische Vorstellung davon, welche Rolle Technologie in einer freien Gesellschaft spielen soll.
Wer besitzt die Sprache? Die Monetarisierung von KI als politische Frage
Besonders deutlich wird die Frage der digitalen Souveränität bei generativer KI. Sprachmodelle werden zunehmend zu Schnittstellen zwischen Mensch und digitalem Wissen. Gleichzeitig basiert ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auf enormen Investitionen in Daten, Rechenleistung und Forschung. Die derzeitigen Geschäftsmodelle konzentrieren diese Wertschöpfung jedoch vielfach bei wenigen privaten Unternehmen. Damit stellt sich eine bislang unterschätzte dritte Leitfrage: Wem gehört eigentlich der wirtschaftliche Wert, der entsteht, wenn Millionen Menschen täglich mit Sprachmodellen arbeiten?
Die Antwort kann nicht darin bestehen, Monetarisierung grundsätzlich zu verhindern. Unternehmen müssen ihre Investitionen refinanzieren können. Problematisch wird es jedoch dort, wo öffentliche und gesellschaftliche Ressourcen in private Wertschöpfung übergehen, ohne dass daraus entsprechende Gegenleistungen entstehen. Sprachmodelle werden mit menschlich erzeugten Inhalten trainiert, in Bildungseinrichtungen eingesetzt, mit öffentlicher Forschung weiterentwickelt und zunehmend für staatliche Aufgaben genutzt. Der daraus entstehende wirtschaftliche Wert sollte deshalb nicht ausschließlich privat abgeschöpft werden.
Ein europäischer Weg könnte hier in einem Public-Value-Modell für KI liegen. Unternehmen könnten weiterhin kommerzielle Modelle anbieten und Gewinne erzielen. Wer jedoch für besonders große öffentliche oder gesellschaftlich relevante Anwendungsbereiche auf europäische Daten- und Forschungsressourcen zurückgreift, kann im Gegenzug verpflichtet werden, einen Teil des geschaffenen Wertes in Forschung, offene Standards, öffentliche Recheninfrastruktur oder gemeinwohlorientierte KI-Projekte zurückzuführen. Man könnte es überspitzt formulieren: Wer von der digitalen Gesellschaft lebt, sollte auch in ihre digitale Infrastruktur investieren.
Europa könnte also einen offenen Markt schaffen, in dem Anbieter:innen um öffentliche und gesellschaftliche Anwendungen konkurrieren, während bestimmte Basiskomponenten (z. B. Prüfverfahren, Standards, Datenräume oder Recheninfrastruktur) als öffentliche oder zumindest öffentlich kontrollierte Güter zur Verfügung stehen.
Die Frage der Monetarisierung von KI ist damit auch eine Frage der Verteilung von Macht. Wer entscheidet, wie Wissen in einen wirtschaftlichen Wert verwandelt wird, entscheidet letztlich mit darüber, wer von der KI-Revolution profitiert.
Algorithmen und die Frage nach demokratischer Legitimation
Besonders deutlich wird die politische Bedeutung von KI dort, wo der Staat selbst auf algorithmische Systeme zurückgreift. Öffentliche Verwaltungen stehen weltweit vor der Herausforderung, komplexe Verfahren effizienter zu gestalten. KI kann dabei helfen, große Datenmengen auszuwerten, Prozesse zu beschleunigen und Entscheidungen vorzubereiten. Doch staatliches Handeln stellt ein Spezifikum dar und lässt sich grundlegend von privater Technologieanwendung differenzieren. Ein Beispiel: Eine Kaufentscheidung eines Unternehmens betrifft ein Produkt. Eine behördliche Entscheidung kann hingegen über soziale Teilhabe, finanzielle Sicherheit oder gar über rechtliche Positionen einer Person bestimmen.
Damit wird deutlich, dass technische Genauigkeit allein nicht ausreicht. Eine demokratische Gesellschaft benötigt Entscheidungen, die nachvollziehbar, überprüfbar und verantwortbar sind. Wenn ein Algorithmus eine Entscheidung vorbereitet – die Letztentscheidung liegt im Sinne des „Human-in-the-Loop“ und gemäß Art. 14 EU AI Act weiterhin beim Menschen – muss daher klar sein: Wer trägt Verantwortung für den Einsatz des Systems und die darauf aufbauende Entscheidung? Wer kann die Entscheidung überprüfen und ihr widersprechen?

Der letzte Mensch im Entscheidungsprozess muss daher tatsächlich über Entscheidungsmacht, ausreichende Information und die Möglichkeit zum Widerspruch verfügen. Verantwortung setzt nämlich Handlungsmacht voraus. Wer ein KI-Ergebnis weder nachvollziehen noch sinnvoll korrigieren kann, kann dafür auch nicht uneingeschränkt verantwortlich gemacht werden.
Hier braucht es eine abgestufte Verantwortungsarchitektur. Je größer die möglichen Auswirkungen einer KI-gestützten Entscheidung auf Grundrechte sind, desto höher müssen die Anforderungen an menschliche Kontrolle, Dokumentation und Begründung sein. Bei besonders eingriffsintensiven Entscheidungen sollte die menschliche Entscheidung nicht lediglich eine Bestätigung des Systems darstellen, sondern eine eigenständige, begründungspflichtige Entscheidung bleiben.
Verantwortung kann somit nicht einfach auf die letzte Person in der Prozesskette abgeschoben werden. Sie muss zwischen Entwickler:innen, Betreiber:innen, Behörden und entscheidenden Personen verteilt und jeweils nachvollziehbar zugeordnet werden. Der „Human in the Loop“ darf deshalb nicht zum „Human in Blame“ werden – also zu jenem Menschen, der am Ende für ein System verantwortlich gemacht wird, dessen Funktionsweise er selbst kaum beeinflussen konnte.
Diese Fragen werden vor dem Hintergrund des Prinzips der Verantwortlichkeit immer wichtiger, weil demokratische Systeme eben auf Verantwortlichkeit beruhen. Maschinen können Muster erkennen, Wahrscheinlichkeiten berechnen und Empfehlungen aussprechen, aber sie können keine politische Verantwortung übernehmen. Der Mensch bleibt daher weiterhin ein unverzichtbarer Bezugspunkt staatlicher Entscheidungen.
Die neue politische Aufgabe: KI-Governance gestalten
Ebenso wichtig ist, wie öffentliche Institutionen mit KI in der Praxis umgehen. Speziell der Staat muss in diesem Bereich Standards setzen. Wenn öffentliche Verwaltungen KI-Systeme einsetzen, müssen Transparenz, Fairness und menschliche Kontrolle immer zentrale Kriterien sein. Ergänzend sollte gelten: Kritische öffentliche KI-Systeme dürfen nicht so gestaltet sein, dass der Staat selbst dauerhaft von einzelnen Anbieter:innen abhängig wird.
Daraus könnte eine europäische Souveränitätsprüfung für kritische KI-Anwendungen entstehen. Vor der Einführung eines solchen Systems wäre nicht nur zu prüfen, ob es technisch leistungsfähig und rechtlich zulässig ist. Zu fragen wäre auch: Wer kontrolliert die Infrastruktur? Können Daten und Prozesse zu einem anderen Anbieter übertragen werden? Gibt es eine europäische oder zumindest politisch kontrollierbare Alternative? Kann der Betrieb im Krisenfall aufrechterhalten werden? Und wer trägt Verantwortung, wenn das System fehlerhaft arbeitet? Damit würde digitale Souveränität zu einem konkreten Entscheidungskriterium staatlicher Technologiepolitik und bliebe nicht bloß ein politisches Schlagwort.
Freiheit im digitalen Zeitalter neu denken
Jede technologische Revolution stellt politische Ordnungen vor neue Herausforderungen – das ist nicht neu. So führte zum Beispiel die Industrialisierung zur Entwicklung moderner Sozialstaaten und Arbeitsrechte. Die Digitalisierung verlangt nun eben neue Formen demokratischer Steuerung. KI wird Gesellschaften nicht automatisch gerechter oder freier machen, weil Technologie keine eigene Moral besitzt. Aber sie verstärkt jene politischen und gesellschaftlichen Strukturen, in denen sie eingesetzt wird.
Europas Zukunft entscheidet sich daran, ob es über die politische Fähigkeit verfügt, KI-Technologien im Sinne seiner Werte zu gestalten. Technologische Entwicklung wird mit demokratischer Verantwortung verbunden. Dazu gehört jedenfalls mehr als Regulierung. Europa braucht eigene Kompetenzen, ohne sich abzuschotten. Es braucht internationale Kooperation, ohne sich abhängig zu machen. Es braucht leistungsfähige Unternehmen, ohne kritische digitale Infrastrukturen vollständig privaten Akteur:innen zu überlassen. Und es braucht menschliche Verantwortung, ohne diese lediglich formal an das Ende automatisierter Prozesse zu setzen.
Vielleicht liegt genau darin der eigenständige europäische Weg: In der Fähigkeit, jene politischen und rechtlichen Bedingungen zu schaffen, unter denen technologische Innovation die Freiheit stärkt, statt neue Abhängigkeiten zu schaffen. Die Freiheit des 21. Jahrhunderts wird daher auch eine digitale Freiheit sein.