Zwischen Autorenschaft und Urheberschaft – Quo Vadis?
Herausgeber Dominik Meier zur Debatte um KI generierte Texte.
Die Debatte um den KI-Artikel von Mario Voigt in der FAZ offenbart vor allem eines: Wir führen eine Diskussion, die die Universitäten eigentlich schon seit Jahrzehnten führen. Berühmt geworden in einer hitzigen, aber für das Gelände des Denkens enorm wichtigen Auseinandersetzung ist exemplarisch ein Aufsatz von Michel Foucault. Er fragte 1969 in seinem berühmten Essay „Was ist ein Autor?“ nicht, wer einen Text geschrieben hat. Er fragte vielmehr, warum wir überhaupt davon ausgehen, dass ein Text auf einen einzelnen Autor zurückgeführt werden könne.
Seine Antwort war ebenso einfach wie folgenreich: Der Autor ist keine natürliche Quelle eines Textes. Autorenschaft ist vielmehr eingewebt in soziale Kontexte von Raum, Zeit und Subjekt. Sie dient dazu, Verantwortung zuzuweisen, Aussagen zu ordnen und Diskurse zu kontrollieren.
Genau deshalb erscheint mir die aktuelle Aufregung über KI oft als politische Scheindebatte.
Politiker, Staatspräsidenten, Minister oder CEOs verfassen ihre Texte seit jeher selten allein. Hinter Reden, Artikeln und Positionspapieren stehen Mitarbeiterstäbe, Berater, Ghostwriter, Kommunikationsabteilungen, wissenschaftliche Dienste und externe Experten. Niemand käme auf die Idee, deshalb die Legitimität einer Regierungserklärung oder eines Vorstandsstatements grundsätzlich infrage zu stellen.
Denn die entscheidende Frage war nie: Wer hat jeden einzelnen Satz geschrieben?
Die entscheidende Frage lautet: Wer übernimmt die Autorenschaft und damit die Verantwortung für den Inhalt?
Gleichwohl verweist die aktuelle Debatte auf eine unauflösliche philosophische Spannung der Moderne. Wer einen Text veröffentlicht, freigibt und für ihn einsteht, übernimmt Verantwortung für ihn. Das ersetzt aber weder die Urheberschaft eines Textes noch die intellektuelle Leistung und Urteilskraft, die sich im Schreiben reflektieren.

Autorenschaft und Urheberschaft bezeichnen daher nicht dasselbe. Autorenschaft beschreibt die öffentliche Zuschreibung von Verantwortung. Urheberschaft verweist auf die reflexive Leistung, durch die ein Text eine eigene Perspektive, eine eigene Form und einen eigenen Gedanken hervorbringt.
Diese Spannung ist konstitutiv für die Moderne, weil Schreiben weder in bloßer individueller Hervorbringung noch in bloßer politisch-sozialer Verantwortungsübernahme aufgeht. Die politische Legitimation eines Textes durch Verantwortungsübernahme ist daher von der Frage zu unterscheiden, in welchem Maße ein Text Ausdruck eigenständiger Reflexion und schöpferischer Leistung ist.
Foucault will diese Spannung nicht auflösen, sondern setzt innerhalb ihrer Pole von Autorenschaft und Urheberschaft klare Akzente. Für ihn ist das Endprodukt niemals ausschließlich das Werk eines autonomen Subjekts. Jeder Text entsteht innerhalb eines Geflechts aus Sprache, Institutionen, Machtverhältnissen, Interessen, kulturellen Prägungen, Erfahrungsräumen und Erwartungshorizonten. Das schreibende Subjekt steht nicht außerhalb dieser Strukturen, sondern ist selbst Teil von ihnen.
Sein Interesse richtet sich daher weniger auf die Frage nach dem individuell-kreativen Ursprung eines Textes als auf die Bedingungen seiner Möglichkeit und die Funktionen, die Autorenschaft innerhalb von Diskursen erfüllt. Die Autorenfigur erscheint bei ihm nicht als Quelle von Bedeutung, sondern als Prinzip der Ordnung, Zuschreibung und Verantwortlichkeit.
Damit verschwindet die Frage nach der Urheberschaft jedoch nicht. Denn auch wenn Denken stets sozial, historisch und sprachlich vermittelt ist, bleibt die Fähigkeit bestehen, sich reflexiv zu diesen Bedingungen zu verhalten, sie anders zu ordnen und ihnen eine eigene Gestalt zu geben. Gerade darin liegt die eigentliche Leistung von Urheberschaft.
Die Vorstellung eines vollkommen autonomen Autors ist daher weniger eine Realität als ein kultureller Mythos der Moderne. Ebenso verkürzt wäre jedoch die Annahme, Texte gingen vollständig in den Bedingungen ihrer Entstehung auf. Texte sind mehr als nur Kontexte.
Vor diesem Hintergrund verändert KI die Frage der Autorenschaft weit weniger, als viele impulsiv annehmen. Sie erweitert die Werkzeuge der Textproduktion, ersetzt aber nicht die Verantwortung desjenigen, der einen Text veröffentlicht, freigibt und mit seinem Namen dafür einsteht.
Zugleich verändert KI die Bedingungen von Urheberschaft. Nicht weil sie das individuelle Denken ersetzt, sondern weil sie Fähigkeiten der Formulierung, Strukturierung, Recherche und sprachlichen Ausarbeitung in bisher ungekanntem Umfang verfügbar macht. Was früher Mitarbeitern, Ghostwritern, Lektoraten oder wissenschaftlichen Hilfskräften vorbehalten war, wird nun prinzipiell jedem zugänglich, der über die entsprechenden digitalen Werkzeuge verfügt.
Gerade deshalb wird die Frage nach der eigenen geistigen Leistung nicht obsolet, sondern wichtiger. Denn die Nutzung eines Werkzeugs sagt noch nichts darüber aus, ob ein Text Ausdruck eigenständiger Reflexion oder lediglich die Reproduktion vorhandener Muster ist.
Vielleicht liegt die eigentliche Pointe der aktuellen Debatte deshalb nicht in der Frage, ob KI eingesetzt wurde. Sie liegt vielmehr darin, dass die Fähigkeit des Menschen zur Reflexion zugleich die Grundlage seiner Urheberschaft ist.
Foucault hätte vermutlich gesagt: Nicht die Maschine stellt die Autorenschaft infrage. Die Autorenschaft war schon lange vor der Maschine eine Konstruktion. Dennoch bleibt die Frage nach der Urheberschaft bestehen. Denn auch in einer Welt leistungsfähiger Werkzeuge lässt sich eben nicht vollständig auflösen, wer einen Text denkt, beurteilt, auswählt oder verwirft. KI macht diese unauflösbare philosophische Spannung aber sichtbarer. Die Antworten und Diskussionen müssen wir uns aber selbst geben.
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