Die unterschätzte Institution – Wie das Völkerrecht den internationalen Frieden sichert
Das Völkerrecht ist besser als sein Ruf, argumentiert Philipp Gebhardt.
Das Leben des Einzelnen wird durch Rechtsordnungen geprägt, die in funktionierenden Staaten durch eine Exekutive und Judikative zentral durchgesetzt werden können. Dieses System basiert auf dem Gewaltmonopol des Staates, das ihn befähigt, die Einhaltung seiner Normen auch durch Zwangsmittel sicherzustellen und als oberste Autorität gegenüber der Bevölkerung zu agieren.
Im Gegensatz dazu ist das Instrumentarium des Völkerrechts weit von vergleichbaren Durchsetzungsmechanismen entfernt. Eine Diskrepanz, die Kritiker fragen lässt, ob das Völkerrecht in seiner bestehenden Form überhaupt dafür geeignet ist, eine globale Ordnung zu etablieren – umso mehr angesichts des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sowie den scheinbar verhallenden Vorwürfen des Völkerrechtsbruch gegen ein sich im Nahen Osten zuletzt immer stärker militärisch engagierendes Israel.
Dabei bleibt oft unbeachtet, dass das Völkerrecht sich in Struktur und Zielen fundamental von nationalem Recht unterscheidet, da es in einem formell herrschaftslosen und damit anarchischen internationalen System keine durchsetzbare Rechtsordnung schaffen kann. Stattdessen verfolgt es das Ziel, einen normativen Handlungsrahmen zur Reduktion gewaltsamer Konflikte zu setzen und schafft es damit durchaus internationale Stabilität zu gewährleisten.
Neben der Prävention von Konflikten durch diplomatische Kanäle und der Förderung von Transparenz und Verantwortlichkeit leistet das Völkerrecht einen wichtigen Beitrag zur Legitimation kollektiver Maßnahmen gegen Aggressionen und zum Wiederaufbau. So bleibt es trotz struktureller Herausforderungen ein unverzichtbares Instrument, um globale Stabilität und Dialog zu fördern und der Staatengemeinschaft klare, verlässliche Rahmenbedingungen für eine friedliche Koexistenz zu bieten.
Historische Entwicklung
Eine historische Betrachtung verdeutlicht diesen Unterschied. Das heutige Völkerrecht ist eine relativ junge Errungenschaft in der Geschichte der internationalen Beziehungen. In früheren Jahrhunderten war das Militär das vorherrschende Mittel zur Durchsetzung von territorialen Ansprüchen und Machterweiterung in Europa. Diese ungebremste militärische Rivalität führte zu kontinuierlichen und verheerenden Kriegen. Ein entscheidender Wendepunkt dieser Dynamik war der Westfälische Frieden von 1648, der den Dreißigjährigen Krieg, einen der verheerendsten Konflikte Europas, mit seinen etwa sieben Millionen Todesopfern beendete. Dieses Abkommen gilt als das erste bedeutende völkerrechtliche Dokument, da es das Prinzip der Souveränität klar festlegte: Unabhängig von ihrer Größe oder militärischen Macht besitzen Staaten unantastbare Grenzen und das Recht, ihre inneren Angelegenheiten autonom zu regeln. Zwar konnte damit keine umfassende Stabilität in Europa erreicht werden, doch legte der Westfälische Frieden den Grundstein für eine rund 150 Jahre andauernde Friedensordnung.

Der wohl entscheidendste Impuls für die Weiterentwicklung des modernen Völkerrechts kam jedoch durch die Katastrophen des Zweiten Weltkriegs. Die beispiellosen Zerstörungen und daraus resultierenden Grausamkeiten dieses zwischenstaatlichen Konflikts verdeutlichten die Notwendigkeit eines globalen Stabilitätssystems. Mit der Gründung der Vereinten Nationen (UN) und der Einführung normativer Leitbilder wie der UN-Charta wurde nach dem Scheitern des Völkerbunds eine erstmals dauerhaft stabile Grundlage geschaffen, die über reine Machtpolitik hinausgeht.
Prävention durch strukturierte Diplomatie
Im Gegensatz zu einem zentralen Durchsetzungsmechanismus liegt der Kern des Völkerrechts primär in seiner präventiven Funktion. Durch die institutionelle Verankerung multilateraler Foren wie der UN-Generalversammlung und des UN-Sicherheitsrats hat das Völkerrecht Plattformen geschaffen, die Konflikte frühzeitig thematisieren und diplomatische Lösungen systematisch fördern. Ebenso bieten Arbeitsgruppen, Kommissionen und Sondergesandte der UN eine Vielzahl an Formaten, um Positionen zu klären, Vertrauen zu schaffen und einen kontinuierlichen Dialog aufrechtzuerhalten. Durch Schiedsgerichte und Mediationsmechanismen, wie etwa den Internationalen Gerichtshof, können schon bestehende Streitigkeiten ohne militärische Gewalt beigelegt werden (Bspw. die zügige Beilegung militärischer Eskalationen beim Grenzstreit zwischen Burkina Faso und Mali 1986 oder die gewaltlose Beilegung des langanhaltenden Streits über strategisch bedeutende Seegrenzen zwischen Bahrain und Katar 2001.)
Vorhersehbarkeit durch Transparenz
Ein wesentlicher Bestandteil der präventiven Funktion des Völkerrechts liegt außerdem in der Schaffung von Transparenz. Völkerrechtliche Verträge, die noch vor dem modernen Völkerrecht vor allem bilateral und im Geheimen geschlossen wurden, zwingen die Staatengemeinschaft heute dazu, sich öffentlich zu positionieren und die eigenen grundsätzlichen Interessen offenzulegen. Durch die Abstimmung und Ratifizierung – also die Gegenzeichnung von völkerrechtlichen Verträgen nach Zustimmung des nationalen Parlaments – von beispielsweise UN-Resolutionen entsteht dadurch ein klareres Bild geopolitischer Interessen und Prioritäten.
Die Signalwirkung solcher Abstimmungen liefert der Staatengemeinschaft wertvolle Informationen darüber, ob andere Staaten als verlässliche Partner in Frage kommen oder potenzielle Rivalitäten bestehen. Die dadurch signalisierte Kooperationsbereitschaft und Bündnisfähigkeit auf der einen Seite bzw. die Sichtbarkeit potenzieller Konfliktlinien auf der anderen Seite, ermöglicht es Staaten ihre strategischen Entscheidungen und Verhandlungspositionen so anzupassen, dass gewaltsamen Eskalationen aufgrund von Interessenkonflikten vorgebeugt werden kann.
So demonstrieren beispielsweise Russland und China sowohl sich gegenseitig als auch der Staatengemeinschaft die Existenz und Reichweite ihrer politischen Allianz, indem sie die von ihnen eingebrachten UN-Resolutionen jeweils unterstützen. Dagegen können Enthaltungen, wie diejenige Deutschlands bei der Forderung an Israel zu einer Waffenpause in Gaza, darauf hindeuten, dass Staaten Resolutionen zwar inhaltlich nicht vollständig ablehnen, doch die betroffenen bilateralen Beziehungen höher priorisieren. Vor allem wenn es um Resolutionen geht, die die Stabilität bestimmter Regionen betreffen, zeigen Abstimmungen, welche Länder strategisches Interesse an der aktuellen Situation haben. So legte Russland seit 2011 vermehrt sein Veto als ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats gegen die Lieferung humanitärer Hilfe nach Syrien sowie der Erneuerung des Mandats der Organization for the Prohibition of Chemical Weapons (OPCW) zur Untersuchung von Chemiewaffeneinsätzen in Syrien ein – ein starkes Signal für das politische Interesse Russlands an der Machterhaltung Assads.
Ohne diese Transparenz wäre das Verhalten von Staaten schwieriger zu antizipieren, was die Unsicherheit und das Potenzial für Missverständnisse erhöhen würde. Das Völkerrecht schafft somit einen gewissen Grad an Vorhersehbarkeit, der für eine stabile und funktionierende internationale Ordnung unverzichtbar ist.
Rechtfertigungsdruck durch normative Steuerung
Die Ratifizierung von Resolutionen oder beispielsweise der Grundsätze der UN-Charta, erhöht die Rechenschaftspflicht der jeweiligen Staaten. Verstöße gegen selbst ratifizierte völkerrechtliche Normen erzeugen einen öffentlichen Rechtfertigungsdruck und verstärken die international wahrgenommene Unzuverlässigkeit von Staaten, die sich darüber hinwegsetzen. Dieser Mechanismus ist nicht neu: Bereits vor der Existenz des modernen Völkerrechts spielte die internationale Reputation eine zentrale Rolle in der Diplomatie. Doch durch die institutionellen Strukturen der UN wurde die Bedeutung der eigenen Reputation weiter verstärkt. Staaten, die konsequent völkerrechtliche Normen einhalten, werden auf internationaler Bühne verlässliche Partner wahrgenommen, während Verletzungshandlungen oft zu Isolation und Misstrauen führen und als mangelhafte Rechtskultur wahrgenommen werden. So verringert wiederholt völkerrechtswidriges Verhalten die internationale Bündnisfähigkeit von Staaten und treibt potenzielle Partner in die Arme des jeweiligen geopolitischen Rivalen.
Schließlich etablieren völkerrechtliche Grundsätze, die schon seit vielen Jahrzehnten vom Großteil der Staatengemeinschaft eingehalten werden, eine internationale Mainstream-Rechtsauffassung. Diese kann selbst bei Staaten, die bestimmte Resolutionen nicht ratifiziert haben, einen gewissen Rechtfertigungsdruck erzeugen und so über Zeit ein ihnen entgegengesetztes Verhalten erschweren.

Durch diese Wirkungsweisen entfaltet das Völkerrecht eine „normative Steuerungskraft“, welche die Hürden für diesem widersprechende politische Entscheidungen zumindest erhöhen und diese damit unwahrscheinlicher macht. Diese Wirkung erklärt auch, warum viele Staaten erhebliche Anstrengungen unternehmen, um eigenes völkerrechtswidriges Verhalten zu verbergen oder zumindest vor der Staatengemeinschaft zu erklären.
Zwar kann das Völkerrecht so keine vollständige Sicherheit oder die Vermeidung jeglicher Rechtsbrüche garantieren – genauso wenig wie nationale Gesetze eine absolute Gesetzestreue erzwingen können. Doch durch Transparenz, Verantwortlichkeit, Reputation und diplomatische Kanäle trägt es wesentlich dazu bei, die Wahrscheinlichkeit zwischenstaatlicher Konflikte zu verringern.
Gewalteindämmung durch legitime Gegenmaßnahmen
Wenn das Völkerrecht in seiner präventiven Funktion versagt, kommt seine zweite Dimension der Gewalteindämmung zum Tragen. So liefert es die rechtliche Grundlage für die Legitimation von Sanktionen und Gegenmaßnahmen bei schweren Vertragsbrüchen. Vor der Entwicklung des modernen Völkerrechts waren zwischenstaatliche Beziehungen stark von militärischer Machtpolitik dominiert. Diese führte häufig zu endlosen Spiralen von Gewalt und Vergeltung , die sich über Generationen hinweg zogen und internationale Konflikte eskalierten. Ein prägnantes Beispiel dafür ist die Phase der Koalitionskriege gegen Napoleon Bonaparte (1792–1815), in denen keine verbindlichen Mechanismen existierten, um Konflikte zu begrenzen. Stattdessen lösten militärische Auseinandersetzungen immer neue Allianzen und Kriege aus, die Europa in eine fast zwei Jahrzehnte andauernde Gewaltspirale stürzten. Ähnliches zeigt sich im 19. Jahrhundert im Krimkrieg (1853–1856), bei dem geopolitische Rivalitäten zwischen Russland, Großbritannien, Frankreich und dem Osmanischen Reich keinen diplomatischen Rahmen fanden und in einem Konflikt mündeten, der keine dauerhafte Lösung brachte. Heute ermöglicht der völkerrechtliche Rahmen den USA und EU-Staaten, die Ukraine durch Sanktionen und Militärhilfe zu unterstützen, ohne offiziell als Kriegsparteien zu gelten. Weder China noch der überwiegende Großteil der internationalen Gemeinschaft werten diese Hilfen als direkten Kriegsbeitritt. Diesen gibt das Völkerrecht dafür Parameter an die Hand, anhand derer sie die Eskalationsstufe der militärischen Aktionen der Ukraine-Verbündeten messen können.
Damit ermöglicht es das Völkerrecht, dass sowohl verletzte Staaten als auch die internationale Gemeinschaft, auf schwerwiegende Verstöße wie Angriffskriege oder bestimmte Menschenrechtsverletzungen kontrolliert und für die Staatengemeinschaft nachvollziehbar reagieren können. Durch die Einführung festgeschriebener Kriterien wird die Gefahr unkontrollierter Vergeltungsmaßnahmen reduziert. Statt unvorhersehbarer und unkoordinierter Eskalationen, die über Generationen hinweg Vergeltungskriege nach sich ziehen könnten, bietet das Völkerrecht eine strukturierte Basis für rechtlich fundierte Reaktionen, die anhand fester Bewertungsmaßstäbe von der Staatengemeinschaft überwacht werden können. Das moderne Völkerrecht bietet damit klare Orientierungspunktefür Verteidigungs- und Unterstützungsmaßnahmen, die unkontrollierten Vergeltungsspiralen vorbeugen.
Stabilität durch Versöhnungsmechanismen
Das Völkerrecht entfaltet nicht nur im Bereich der Prävention und Eindämmung von Gewalt seine Wirkung, sondern spielt auch eine zentrale Rolle im Post-Konflikt-Kontext. Diese Dimension wird häufig weniger beachtet, ist jedoch von großer Bedeutung für den langfristigen Friedensaufbau und die Versöhnung in Nachkriegsgesellschaften.
Nach dem Ende eines Konflikts bietet das Völkerrecht eine klar definierte Grundlage definierte Rahmen für den Wiederaufbau und die Friedensförderung. Institutionen wie die UN und deren Peacebuilding Commission unterstützen diese Prozesse aktiv. In Aufbau- und Friedensmissionen werden hierfür technische Expertise, finanzielle Ressourcen und organisatorische Strukturen geschaffen, die in betroffenen Gebieten Sicherheit und politische Institutionen wiederherstellen sollen. Durch diese Mechanismen wird es möglich, an den strukturellen Ursachen der Gewalt anzusetzen und langfristige Stabilität zu schaffen.
Ein Beispiel für solche Friedensmissionen waren die UN-Einsätze in Ländern wie Sierra Leone und Liberia, die nach brutalen Bürgerkriegen den Weg für langfristige Prozesse der Wiedereingliederung von Kämpfern und nationale Dialoge zur Versöhnung ebneten. Diese Missionen wurden durch internationale Strafgerichte wie das Sondergericht für Sierra Leone ergänzt, das die Verbrechen des Bürgerkriegs aufarbeitete und zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in den betroffenen Gesellschaften beitrug.
Ein zentraler Aspekt dieser Dimension ist die symbolische Anerkennung des Leids der Opfer und die Verurteilung von Aggressoren auf globaler Ebene. Für Nachkriegsgesellschaften, Überlebenden von Völkermorden sowie Opfern anderer Kriegsverbrechen und schweren Menschenrechtsverletzungen spielt dies eine fundamentale Rolle bei der psychologischen Stabilisierung. Der moralische Trost, den Betroffene durch eine solche Anerkennung erfahren, ist oft ein notwendiger Schritt, um das Vergangene aufzuarbeiten und tiefe gesellschaftlichen Wunden zu heilen. Dies schafft die Grundlage für einen nachhaltigen Wiederaufbau und langfristige Friedensprozesse.
Ein prägnantes Beispiel hierfür ist der Völkermord in Ruanda. Nach dem Genozid an den Tutsi im Jahr 1994 war die Anerkennung durch die internationale Gemeinschaft, die Verurteilung der Täter auf internationaler Ebene und die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs für Ruanda entscheidend für den Versöhnungsprozess in der ruandischen Gesellschaft.
Auch diese Dimension des Völkerrechts ist entscheidend, den schwierigen Weg der Aufarbeitung nach gewaltsamen Konflikten zu beginnen und das gesellschaftliche Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit wiederaufzubauen.
Wichtig, aber längst nicht perfekt
Die Kritik an der mangelnden Durchsetzung völkerrechtlicher Normen geht damit an der Natur des Völkerrechts vorbei. Misst man das Völkerrecht außerdem an seinem grundlegenden Ziel, gewaltsame Konflikte und insbesondere zwischenstaatliche Kriege zu reduzieren, hat sich dieses durchaus als relativ effektives Instrument bewährt. Von den 193 UN-Mitgliedstaaten befinden sich aktuell nur zwei – Russland und die Ukraine sowie Israel und Palästina (Anerkennung durch 75% UN-Mitglieder) – in zwischenstaatlichen Kriegen. Dies bedeutet, dass rund 98 % der Staaten keinen zwischenstaatlichen Krieg führen, was vor dem modernen Völkerrecht undenkbar war. Zwar setzen einige Akteure weiterhin auf militärische Gewalt, doch betrifft dies vor allem Staaten, die so mächtig sind, dass sie sich der vollen normativen Kontrolle des Völkerrechts entziehen können. Dennoch bleibt das Völkerrecht das bisher beste Werkzeug der internationalen Gemeinschaft, um auch auf diese Akteure einzuwirken. Ohne das moderne Völkerrecht würde die Welt wahrscheinlich von Militärmächten dominiert, die – wie Russland – auf eine globale Ordnung drängen, in der die mächtigsten Staaten Territorien und Einflusszonen untereinander aufteilen.
Berechtigte Kritik am Völkerrecht sollte daher nicht zu einer Abkehr völkerrechtlicher Strukturen führen, sondern im Gegenteil ein stärkeres Engagement in seiner Fortentwicklung bedeuten.
Diese Vorteile machen das Völkerrecht selbstverständlich nicht immun gegen deutliche Kritik. Die historisch gewachsenen völkerrechtlichen Institutionen leiden oft unter erheblichen strukturellen Defiziten, darunter einer ungleichen Repräsentation der Weltbevölkerung, ineffektiven Mechanismen und einer ungleich verteilten Macht. Besonders problematisch ist dabei beispielsweise die Dominanz des sog. Westens in vielen UN-Institutionen sowie den stark überproportionalen Einfluss des UN-Sicherheitsrats, der teilweise aus aktiv völkerrechtswidrig handelnden Akteuren besteht.
Die bestehenden Defizite spiegeln den Zustand einer jungen Rechtsordnung wider, die sich im Spannungsfeld zwischen universellen Ansprüchen und den dynamischen und miteinander verflochtenen Interessen einzelner Akteure bewegt. Berechtigte Kritik am Völkerrecht sollte daher nicht zu einer Abkehr völkerrechtlicher Strukturen führen, sondern im Gegenteil ein stärkeres Engagement in seiner Fortentwicklung bedeuten. Es bleibt eine Menschheitsaufgabe des 21. Jahrhunderts seine Institutionen so weiterzuentwickeln, dass es eine noch effektivere Friedens- und Stabilitätsordnung etablieren kann.
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