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Sehnsucht und Sachzwang. Über Grenzen technologischer Souveränität.

Veröffentlicht am
Autor
Wolfgang Dierker
Schlagwörter
Orientierungswissen
Demokratie
Technologie

Wie kann technologische Souveränität in Deutschland und Europa gelingen? Und was verstehen wir überhaupt unter diesem Begriff? Diesen Fragen geht Wolfgang Dierker in seinem Essay nach.

Wir leben in turbulenten Zeiten. Inmitten von Kriegen, Krisen und Katastrophen suchen wir Konzepte, um uns zu orientieren. In politischen Reden, Regierungspapieren und Talkshows wird nun häufig von „technologischer Souveränität“ gesprochen, wie es vor kurzem auch Bundeskanzler Scholz getan hat.

Ganz offensichtlich ist „technologische Souveränität“ ein Leitbegriff der politischen Debatte geworden. Doch was genau ist damit gemeint, und welchen Stellenwert hat der Begriff für geopolitische Orientierung in Deutschland und Europa? Ich versuche eine systematische Definition, um wesentliche Elemente herausarbeiten – um zum Schluss die Grenzen des Konzepts aufzuzeigen, wenn es nicht konsequent in den transatlantischen Werte- und Wirtschaftsraum eingeordnet wird.

In der von Olaf Scholz ausgerufenen „Zeitenwende“ als Folge des russischen Angriffskriegs handelt die Bundesregierung. Sie schafft ein Sondervermögen für die Bundeswehr, sendet der Ukraine Waffen und arbeitet auf eine Isolation Russlands hin. Zugleich ergreift sie Maßnahmen zur Stärkung unserer Souveränität: Neue Lieferanten für Energie, heimische Produktionskapazitäten für grüne Technologien, Fördergelder für die Digital- und Verteidigungsindustrie. Die Zeitenwende bringt eine beispiellose Ausweitung staatlicher Tätigkeit und Ausgaben mit sich. Zugleich wächst die Neigung, sich in den geschützten Raum der eigenen nationalen und regionalen Bezüge zurückzuziehen. Seit einiger Zeit wird die Volksrepublik China mehr als Wettbewerber und Systemkonkurrent, weniger als vertrauensvoller Partner und lukrativer Markt gesehen. Längst gerät auch die wirtschaftliche und technologische Zusammenarbeit mit Amerika in die Kritik. Die Versuche in der Amtszeit des US-Präsidenten Donald Trump, wirtschaftliche Abhängigkeiten der Handelspartner im eigenen Interesse auszunutzen, haben den Ruf nach Souveränität verstärkt: Deutschland und Europa sollen militärisch, wirtschaftlich und technologisch handlungsfähig werden, um ihre Interessen in der Welt selbst kraftvoll wahrnehmen zu können und nicht von anderen Weltregionen abhängig zu sein.

Ob mit der deutschen „Zeitenwende“ unser amerikanischer Partner und Verbündeter weniger relevant wird, ist noch nicht ausgemacht. Manches spricht dagegen, denn offensichtlich kann Deutschland viele Defizite nur mit Hilfe der USA beheben. Das gilt nicht nur für die seit Jahrzehnten gültige militärische Sicherheitsgarantie. Nun beschaffen wir auch Mangelware aus Amerika und bauen entsprechende Kooperationen aus. US-Unternehmen liefern Impfstoff, Flüssiggas und Kampfflugzeuge, bauen Fabriken für Halbleiter und Elektrofahrzeuge und versorgen die deutsche Wirtschaft mit Software und Cloudlösungen. Und so entspringt das Interesse der Europäer an ihrer Souveränität unverkennbar auch der Sehnsucht, einer als defizitär und verwundbar wahrgenommenen Lage zu entkommen. Technologische Souveränität steht einerseits für den Wunsch, größtmögliche Unabhängigkeit für Deutschland und Europa durch den eigenständigen Zugang zu Rohstoffen und Technologien zu erreichen. Andererseits beschreibt (und beklagt) sie gerade die starke Abhängigkeit von nichteuropäischen Lieferanten, die sich in mangelnden Fähigkeiten und Zugängen niederschlägt.

Der Rückzug in eigene Räume resultiert in interventionistischer Politik, die nationalen Märkten den Vorzug gibt. Engmaschige europäische Regulierungsvorhaben lösen in den USA ebenso Irritationen aus, wie der „Inflation Reduction Act“ (IRA) mit seiner Bevorzugung amerikanischer Lieferanten für Elektrofahrzeuge und -batterien für Irritationen und Enttäuschung in Europa sorgt. Inzwischen hat die EU-Kommission mit ihrem „Green Deal Industrial Plan“ angekündigt, Beihilferegeln sektorspezifisch auszuweiten und existierende EU-Finanzmittel als Gegengewicht zum IRA für grüne Technologien wie erneuerbare Energien, Wärmepumpen oder Elektrolyseure verfügbar zu machen. Es zeichnet sich ab, dass darauf ein „Souveränitätsfonds“ folgen könnte, der zusätzliche europäische Fördermittel bereitstellt und möglicherweise sogar „Buy European“ Regeln einführt. Gleichgültig, ob diese industriepolitischen Wunschvorstellungen wahr werden: Es scheint, als ob Washington es geschafft hat, ein multilateral und wirtschaftsliberal gesonnenes Deutschland an die Seite des dirigistischen Frankreich zu treiben.

Was ist technologische Souveränität?

Der Begriff der Souveränität – abzugrenzen von Autarkie (vollständige Selbstversorgung mit Gütern und Dienstleistungen) und Autonomie (das Recht, sich als Staat oder Gruppe eigene Regeln zu geben) – bezeichnet die Letztentscheidungsbefugnis des Staates. In diesem Sinne nutzte der Staatsrechtler Jean Bodin (1530-1596) dieses ganz auf die Staatsgewalt zugeschnittene Konzept. Folgerichtig wurde der Souveränitätsbegriff zunächst stark mit nationaler Machtausübung und der merkantilistischen Gestaltung von Märkten in Verbindung gebracht.

In Deutschland kam „technologische Souveränität“ wohl im Jahr 2011 im Rahmen eines vom Bundesinnenministerium eingerichteten Arbeitskreises auf. Hier wurde der Begriff im Zusammenhang mit der Sicherung kritischer Anwendungen und Architekturen der Informations- und Kommunikationstechnik verwendet. Der Begriff ist umfassender als die jüngst viel genutzte „digitale Souveränität“ und schließt Technologiefelder wie Energie, Biotechnik, Pharmazie oder Rüstung ein. Unter digitaler Souveränität wird zumeist ein Spezialfall technologischer Souveränität verstanden, wenngleich ihre politische und analytische Verwendung sehr nahe beieinander liegen. Jüngere Papiere der Bundesregierung definieren technologische Souveränität als Mitgestaltung und Verwertung von Schlüsseltechnologien, digitale Souveränität hingegen umfassender als Fähigkeit zur selbstbestimmten Gestaltung der digitalen Transformation.

Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betont darüber hinaus den Werteaspekt der technologischen Souveränität: „Dieser Begriff beschreibt die Fähigkeit, über die Europa verfügen muss, um im Einklang mit den eigenen Werten und Regeln eigene Entscheidungen treffen zu können“. Dabei ist die Einbindung Deutschlands und Europa in die Weltmärkte bei Rohstoffen, kritischen Produkten und Technologien so hoch, dass sich Autarkie kaum erreichen lässt. Eine sinnvolle Definition von technologischer Souveränität muss also zwischen den Polen vollständiger Autarkie einerseits und existenzieller Abhängigkeit andererseits liegen.

Einige Definitionen heben auf das materielle Endergebnis entsprechender Bemühungen ab. Damit ist die regionale Verfügbarkeit bestimmter Rohstoffe, Produkte und Schlüsseltechnologien dank eigener Beschaffungs- und Produktionsmöglichkeiten gemeint. Besonderes Gewicht wird darauf gelegt, Schlüsseltechnologien in Europa zu entwickeln und zu produzieren, ohne von globalen Handelsbeziehungen und Wertschöpfungsketten abzukehren. Diese Perspektive teilen verschiedene Untersuchungen der letzten Jahre aus den deutschen Natur- und Ingenieurswissenschaften. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) spricht von „Technologie- und Datensouveränität“ und fordert, bestehende technologische Abhängigkeiten abzubauen und Zukunftstechnologien wie Quantencomputer, Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit zu stärken.

Dieser am besten als „Herstellungssouveränität“ charakterisierten Definition steht eine Sichtweise gegenüber, die weiter gehend auf Fähigkeiten, Kompetenzen und Wahlmöglichkeiten abzielt. Von entscheidender Bedeutung ist demzufolge, sowohl mit eigenen wie auch von Dritten beschafften Technologien und Produkten selbstbestimmt umgehen zu können. „Anwendungssouveränität“ dreht sich um die Fähigkeit von Menschen und Organisationen, aus freien Stücken darüber zu entscheiden, wie Technologien genutzt werden. Dabei sind eigene Kenntnisse und Fähigkeiten nur einer von drei Hebeln für Anwendungssouveränität, wie u.a. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) argumentiert. Zusammenfassend lässt sich also definieren, dass wir unter technologischer Souveränität den selbstbestimmten Umgang von Menschen und Organisationen mit technologischen Herausforderungen auf Grundlage von Wissen und Fähigkeiten, der Verfügbarkeit von Schlüsseltechnologien und ihrer politischen Gestaltung verstehen sollten. Im Folgenden gehe ich auf den dritten Aspekt der Schlüsseltechnologien näher ein, um Möglichkeiten und Grenzen des Konzepts herauszuarbeiten.

Schlüsseltechnologien: Eigenständigkeit und Abhängigkeit

Schlüsseltechnologien sind horizontale und grundlegende Technologien aus Energie, Informatik, Materialien oder Biologie, die in vielen Aufgabenbereichen einsetzbar und unverzichtbar sind. Die Abgrenzung solcher Schlüsseltechnologien ist nicht nicht einfach und eine breit angelegte Sichtweise daher sinnvoll. Die deutsche Akademie für Technikwissenschaften (Acatech) hat für den digitalen Bereich eine solche Abgrenzung unternommen und beschreibt in einem Schichtenmodell insgesamt acht Ebenen der Souveränität. Sie reichen von Rohstoffen und Komponenten über Kommunikations- und Service-Infrastrukturen hin zu Plattformen, Datenräumen, Software und dem europäischen Rechts- und Wertesystem. Dabei zeigt sich, dass Deutschland beachtliche eigene Kapazitäten und technologische Akteure von globaler Bedeutung aufweist – etwa in der Leistungselektronik, bei B2B-Softwareanbietern oder Cybersicherheit. Sie sind Keimzellen für die Entwicklung weiterer Fähigkeiten und bieten Verhandlungspotenzial für industriepolitische Interessen gegenüber anderen Ländern und Regionen. Auch die Schaffung gegenseitiger Abhängigkeiten – etwa bei kritischen Rohstoffen, aber auch bei Produktionsanlagen für Schlüsseltechnologien wie Halbleiter – spielt bei diesen Überlegungen eine zentrale Rolle.

Dennoch ist Deutschland auf keiner der acht Ebenen vollständig souverän oder gar autark. So ist die Abhängigkeit von Lieferanten kritischer Rohstoffe und Komponenten insbesondere aus dem asiatischen Raum zuletzt gestiegen, und US-amerikanische Technologieanbieter dominieren in hohem Maße das Geschäft im Bereich der Plattformen, Daten und Softwaretechnologien. Für Acatech bedeutet Souveränität letztlich die Chance, für oder gegen die Auswahl und Gestaltung von Technologien entscheiden zu können. Dies werde nicht durch protektionistische Abschottung erreicht, sondern vor allem durch die Möglichkeit, zwischen mehreren Anbietern wählen zu können. Wo es diese Wahlfreiheit nicht gibt, müsse in die nächste Generation von Technologie investiert, müssten Lock-in Effekte mittels offener Standards und Interoperabilität vermieden und „strategisch relevante Assets“ durch Kooperationen auf globalen Märkten gefördert werden.

Deutschland und Europa können hinsichtlich Versorgung und Zugang zu kritischen Rohstoffen, Komponenten und Technologien nicht autark sein, wenn sie finanz- und wirtschaftspolitisch handlungsfähig bleiben und einen Lebensstandard auf Höhe der entwickelten Industrieländer halten wollen. Insofern gehören viele Forderungen nach Souveränität bei technologischen Schlüsselkomponenten ins Reich der Legende. Wenn nicht genau definiert werden kann, zu welchem Zweck und in welcher Form „technologische Souveränität“ auf einer bestimmten Ebene erreicht werden soll, dürfte es sich um Buzzwords der politischen Debatte handeln. Wer die Verfügbarkeit und Nutzung von Schlüsseltechnologien verbessern will, muss auf eine Balance verschiedener Maßnahmen und damit auch auf Eigenproduktion und Diversifizierung, auf globale Risikoverteilung und das Eingehen gegenseitiger Abhängigkeiten setzen.

Zwischen Sehnsucht und Sachzwang muss deshalb ein realistischer Weg zu technologischer Souveränität gefunden werden: Staatliches Engagement wäre nicht sinnvoll in Bereichen, in denen eine erhöhte Selbständigkeit keinen signifikanten Nutzen bringen oder übermäßig hohe Kosten verursachen würde. Umgekehrt haben vergangene Krisen gezeigt, dass der souveräne Zugriff auf bestimmte Technologien eine politische Zwangsläufigkeit bekommen kann, an denen die Handelnden nicht vorbeigehen können. Industriepolitische Strategien zum Aufbau von technologischer Souveränität stehen immer im Verdacht diskriminierender und protektionistischer Motive. Sie drohen, in einer Abschottung von internationalen Märkten zu resultieren und damit ungewollt den Zugang zu fortschrittlichen Technologien zu beschränken, die doch eigentlich für die eigene Souveränität erforderlich sind. Die Offenheit für Handelspartner, die den Grundbestand universaler Werte teilen, ist eine Voraussetzung für die Stärkung der europäischen Wettbewerbs- und Widerstandsfähigkeit.

Die Lücke zwischen öffentlich gesetzten Zielen und den technologiepolitischen Realitäten in Deutschland und Europa wächst.

Ob die weltweite regulatorische Führungsrolle Europas nicht nur eigene Märkte schützen, sondern auch europäische Champions in neuen Technologiefeldern schaffen kann, ist demgegenüber zweifelhaft. Dazu fehlt es an vergleichbarem Zugang zu Risikokapital wie in anderen Märkten, an einem voll funktionsfähigen europäischen digitalen Binnenmarkt, vor allem aber an erforderlichem technologischen Know-how, Talent und Unternehmungsgeist. Immer geht es also darum, angesichts begrenzter Ressourcen strategische Entscheidungen zu treffen, in welchen Bereichen eigene Forschungs- und Produktionskapazitäten geschaffen werden sollen, und wo dies nicht sinnvoll erscheint.

Schlussfolgerung: Transatlantische Souveränität

Die Auseinandersetzung mit dem Begriff der technologischen Souveränität zeigt, dass ein richtiger politischer Impuls – in ungewisser Weltlage die Fähigkeiten, Technologien und Regularien zu entwickeln, um souverän zu werden – sehr leicht verkürzt und geschwächt werden kann. Die richtig erkannte überragende Bedeutung von Bildung und Forschung wird in vielen Bereichen nur halbherzig umgesetzt. Die politischen Rahmenbedingungen für Technologie und Daten in Europa und Deutschland sind zerklüftet und uneinheitlich. Bei der Förderung von Schlüsseltechnologien fehlt eine ganzheitliche und realistische Strategie. Und insgesamt entsteht der Eindruck, als ob die Auseinandersetzung mit Technologien in Europa aus einer Position der Schwäche und Verletzlichkeit geführt wird. Damit wirkt jedes politische Handeln defensiv, statt in ein Narrativ der Stärke und Zukunftsgewissheit überzugehen.

Falsch wäre es nach Ansicht der DGAP, in diesem Zusammenhang davon zu sprechen, dass es um „Eigenständigkeit im Systemwettbewerb der technologischen Supermächte“ gehe. Einen unabhängigen „dritten Weg“ zwischen der US-amerikanischen und der chinesischen Technologiedominanz kann es nicht geben (schon wird in Indien von einem „vierten Weg“ gesprochen). Nicht nur würde damit europäischen Bürger:innen der Zugang zu Produkten und Technologien aus anderen Teilen der Welt verwehrt, die möglicherweise günstiger, hochwertiger und klimafreundlicher sind. Es wird auch der falsche Eindruck erweckt, Europa hätte es in der Hand, autonom darüber zu entscheiden, in welcher Weise welche Technologien verwendet werden. Stattdessen ist der Kontinent auf unterschiedlichsten Stufen der technologischen Wertschöpfungsketten von Rohstoffen, Vorprodukten, Komponenten, Technologien und nicht zuletzt auch von Know-how und Fachkräften aus anderen Teilen der Welt abhängig – und wird es bleiben.

Es ist nachvollziehbar und legitim, ambitionierte und weitreichende Ziele der technologischen Souveränität zu setzen. Aber sie müssen mit europäisch abgestimmten, präzisen Umsetzungsplänen und einer realistischen Perspektive auf Verwirklichung verbunden werden. Doch die Lücke zwischen öffentlich gesetzten Zielen und den technologiepolitischen Realitäten in Deutschland und Europa wächst. Deshalb sollten sich die USA und die EU gemeinsam auf geeignete Foren und Möglichkeiten der Zusammenarbeit konzentrieren. Der „Trade and Technology Council“ bietet hierfür eine Gelegenheit, zugleich sollten die beiden Wirtschaftsblöcke weitere Verbündete suchen, um den Bestrebungen autoritärer und diktatorischer Staaten, ihre technologische Souveränität zu unterminieren, entgegenzuwirken. Dazu könnten internationale und multilaterale Arrangements wie die G7 und die OECD genutzt werden, um zu belastbaren Kooperationen zu kommen, die über die schlichte „Ja/Nein“ Logik der Blockzuweisungen hinausgeht.

Letztlich kann es nur darum gehen, mit der Tatsache gegenseitiger Abhängigkeiten umzugehen. Dazu Handlungsbereiche, die für die nationale Sicherheit und Handlungsfähigkeit kritisch und unverzichtbar sind, von anderen Bereichen abgeschichtet werden, in denen eine möglichst breite und diverse Lieferantenstruktur angemessen ist. Um eine wertebasierte technologische Souveränität zu erreichen, sollte daher der transatlantische Wirtschaftsraum immer mitgedacht werden. Eine „transatlantische Souveränität“ würde dem Anspruch deutscher Staatsbürger:innen gerecht, dass ihr Staat für eine verlässliche Handlungsfähigkeit sorgt, ohne auf die immensen Innovations- und Wertschöpfungspotenziale der Zusammenarbeit mit Unternehmen aus beiden Wirtschaftsräumen zu verzichten.

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